Das LG Bamberg hat vergangene Woche einen Beschluss des AG Bamberg aufgehoben, nach dem der Anbieter eines Anonymisierungsdienstes verpflichtet gewesen wäre, im Rahmen der sogenannten Vorratsdatenspeicherung gespeicherte IP-Adressen an die Ermittlungsbehörden herauszugeben.

Aus der Pressemeldung der Kanzlei teclegal:
„Das AG Bamberg hatte [...] ausgeführt, dass sich die Beschuldigten gezielt eines Anonymisierungsdienstes bedient hätten „und somit ein Handeln im gewerbsmäßigen Umfang mit bandenmäßigen Strukturen zu ermöglichen“. Dem widerspricht das LG Bamberg nunmehr deutlich und führt dazu aus, dass die Voraussetzungen des § 100 g StPO i.V.m. §§ 96 Abs. 1, 113 a TKG nicht gegeben sind, «da Anhaltspunkte für ein bandenmäßiges bzw. gewerbsmäßiges Handeln nicht vorliegen. Auch die Tatsache, dass sich der unbekannte Täter eines Anonymisierungsdienstes bediente, spricht ohne weitere Anhaltspunkte nicht für ein gewerbsmäßiges bzw. bandenmäßiges Handeln.»”

Die Entscheidung (LG Bamberg, Beschluss vom 22.07.2009, Az. 2 Qs 104/2009) ist leider noch nicht im Volltext verfügbar.

Die komplette Pressemeldung als PDF.
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Das offizielle Endergebnis der Telemedicus-Sonntagsfrage zum Wahlcheck 2009 liegt vor: Fast 300 – wahrscheinlich nicht repräsentative – Leser haben abgestimmt und die Piratenpartei zum klaren Sieger gekürt. Mit 46,5% hat sie die absolute Mehrheit jedoch knapp verpasst. Zweitstärkste Partei ist die FDP mit 15,9%, gefolgt von der Linkspartei mit fast 11%. Die Grünen sind mit enttäuschenden 8,3% die schwächste der aktuellen Oppositionsparteien.

Die derzeitigen Regierungsparteien sind die Verlierer der Abstimmung. Mit 6,8% schafften es CDU/CSU nur knapp über die Fünf-Prozent-Hürde. Die SPD liegt mit 7,5% weniger als einen Prozentpunkt vor den Unionsparteien.
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Wer ein „Di-da, Di-da, Di-da” in ein „Holla-rä-di-ri, di-ri, di-ri” umdichtet, gilt noch nicht als Bearbeiter eines Liedtextes. So hat das LG München in dem Streit um das Kufsteinlied („Die Perle Tirols”) entschieden. Zukünftig wird der Produzent Egon Frauenberger demnach auf Tantiemen verzichten müssen; er hatte sich vor ein paar Jahren nachträglich als Miturheber bei der GEMA registrieren lassen. Laut Urteil gilt der Komponist Karl Ganzer als alleiniger Schöpfer der Tirol-Hymne. Sie entstand bereits 1947 und hat seitdem eine steile Karriere zu einem beliebten und äußerst einträglichen Schlager hingelegt.
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Aus aktuellem Anlass informiert das ULD, wie man sich gegen adressierte Wahlwerbung wehren kann. Das Melderecht räumt den Parteien zwar das Recht ein, vor jeder Wahl Adresslisten von den Ämtern anzufordern. Allerdings können die Wähler dieser Datenübermittlung widersprechen:

„In vielen Meldebehörden liegt [ein] Faltblatt aus und kann dann direkt ausgefüllt und abgegeben werden. Sollten Ihre Adressdaten schon an Parteien übermittelt worden sein, so kommt der Widerspruch für die aktuelle Wahl leider zu spät. Der Widerspruch gilt generell für die Zukunft, also auch für kommende Wahlen, und kann jederzeit wieder zurückgenommen werden.”

Zur Meldung des ULD mit einem Vordruck zum Download.
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Das OLG Hamm hat der Personensuchmaschine Yasni verboten, andere Suchmaschinen zu manipulieren, um das Ranking ihrer Seiten zu verbessern. Geklagt hatte ein Berater von Online-Shops: Auf die Suche nach seinem eigenen Namen spuckte Google als erste Treffer Yasni-Seiten aus. Hinter diesen Treffern verbargen sich aber nur „leere” Seiten. Yasni wird vorgeworfen, hier den Namen des Betroffenen und bestimmte Schlüsselbegriffe als „unsichtbaren” Text (weiße Schrift auf weißem Hintergrund) gespeichert zu haben.

Solche Seiten können zwar nicht von Internetnutzern, wohl aber von Suchmaschinen gelesen werden. Dies stellt laut Urteil eine gezielte Behinderung iSv § 4 Nr. 10 UWG dar, weil damit Nutzer von der eigenen Seite des Shop-Beraters auf Yasni umgeleitet werden sollten.
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Nachdem wir nun die Positionen aller Parteien hier bei Telemedicus vorgestellt haben, möchten wir Ihnen Gelegenheit geben, abzustimmen: Wen würden Sie heute wählen, wenn Ihre Entscheidung allein von der medienpolitischen Position der Parteien abhinge? Sie finden die Umfrage rechts in der Seitenleiste. Wir würden uns über rege Beteiligung freuen.

Update am 30. Juli 2009:
Die Umfrage wurde beendet. Das Ergebnis liegt vor.
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+++ Urheberrecht: Streit um Kulturflatrate

+++ LG Hamburg: Cheatbots verstoßen gegen UWG

+++ Vorratsdaten: Sachverständige warnen vor Missbrauch

+++ Yasni: Gericht verbietet Suchmaschinenmanipulation

+++ eBay: Kündigungsklausel in AGB ist wirksam

+++ Pro Sieben / Sat 1: Springer zieht vor BVerwG

+++ TV-Format: Klage gegen DSF

+++ Überwachung: Warner observiert Kinobesucher

+++ Fall Spickmich.de geht zum Bundesverfassungsgericht
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Cheatbots können Zockern auf unterschiedlichste Art und Weise behilflich sein: Manche erleichtern das Zielen, die meisten übernehmen anspruchslosere Routineaufgaben. Überwiegend dienen die Programme dazu, Spielwährungen im weitesten Sinne abzuernten (Farming) – seien es „Gold“, „Baustoffe“ oder Ähnliches. Zunächst stört das nur die Fairness gegenüber den Mitspielern, die auf derlei Software-Doping verzichten. Doch Cheatbots können sich auch als wahre Schmarotzer erweisen, die dem Anbieter das Wasser abgraben.
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