OLG München kritisiert „fliegenden Gerichtsstand”
, von Adrian Schneider
LG Köln entscheidet zur Haftung für eingebundene Videos
, von Adrian Schneider
Wochenrückblick: Spickmich, Rapidshare, Three-Strikes
, von Adrian Schneider
+++ BGH entscheidet über Spickmich.de
+++ LG Hamburg: GEMA gewinnt erneut gegen Rapidshare
+++ Einigung über Urheberrechtsabgabe für USB-Sticks und Speicherkarten
+++ ZDF stellt Weichen für Drei-Stufen-Test
+++ Streit um „Three-Strikes” in Deutschland
+++ Deutscher Richterbund zum Reformbedarf im Urheberrecht
Google Books: Enteignung oder Recycling?
, von Christiane Müller
„Ich sehe nämlich täglich, dass ich als Leser unermesslich mehr von Google profitiere, als mir der „Raub” von Google als Autor je schaden kann. Untergangspropheten ins Stammbuch geschrieben: Das Urheberrecht ist kein Naturrecht! Es entstand im 18. Jahrhundert als Reflex auf die medientechnische Entwicklung. Sein rechtsphilosophischer Eigenwert war stets gering; schon immer hinkte es dem Ingenieursgeist hinterher ... doch dieser Opportunismus, sich den technischen Möglichkeiten anzuschmiegen, hat den Urhebern noch nie geschadet.”
Zum Kommentar im Deutschlandradio.
US-Studie: Filesharing fördert die Kulturvielfalt
, von Christoph Hendrik Hillekamps
Oft konnte man sie hören: Die Klagerufe aus der Musik- und Filmindustrie. Die Nutzung von Filesharing - Portalen habe zu immensen wirtschaftlichen Schäden geführt. Gegen kostenlos könne man nicht konkurrieren. Es handele sich um einen Selbstbedienungsladen ohne Kasse. Fest steht, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen des Filesharing auf die Musikkonzerne höchst umstritten und wissenschaftlich nicht abschließend geklärt sind.
CDU/CSU: Three-Strikes-Verfahren in Deutschland? (Update)
, von Adrian Schneider
Spickmich und der Kampf mit dem Morgenstern
, von Adrian Schneider
„Besondere Zufriedenheit ziehe ich aber auch daraus, dass ich das Geschäftsmodell von spickmich.de fast von Beginn an juristisch begleiten und gegen alle Widerstände verteidigen durfte. Die Anfeindungen, denen die spickmich-Macher ausgesetzt waren, hatten ihre Grundlage fast alle in der vermeintlichen Rechtswidrigkeit der Plattform. Es war ein Vielfrontenkampf, der weniger mit dem Florett als vielmehr mit dem Morgenstern ausgetragen wurde. Klagende Lehrer, Datenschützer, egal ob zuständig oder unzuständig, die Gewerkschaft Bildung und Wissenschaft, der Philologenverband NRW, das Schulministerium in Düsseldorf, sie alle haben gegen spickmich.de angekämpft, mal lauter oder leiser [...] das rechtlich untermauerte Phantomargument “Es kann doch nicht sein, dass…” angeführt. Nun sollte klar sein, dass “es” doch sein kann und dass Grundrechte nicht nur auf dem Papier stehen, auch wenn man als Lehrer erstmals systematisch mit dem Phänomen der Meinungsfreiheit konfrontiert wird.”
Zum lesenswerten und polarisierenden Fazit von Thorsten Feldmann.
BGH: Spickmich.de ist zulässig - meistens jedenfalls
, von Adrian Schneider
Neue Anzeigepflicht für Webradios bei Landesmedienanstalten
, von Thomas Mike Peters
Mit dem In-Kraft-Treten des neuen Rundfunkstaatsvertrags am 01. Juni 2009 trifft die Anbieter von Webradio-Diensten eine neue gesetzliche Verpflichtung. Denn sie müssen ab sofort den Betrieb ihres Dienstes bei einer Landesmedienanstalt (LMA) anzeigen. Dies gilt für alle Webradios, die technisch für 500 oder mehr potentielle gleichzeitige Nutzer ausgelegt sind. Seit Ende der vergangenen Woche bieten die vierzehn Landesmedienanstalten im Internet dazu ein einheitliches Anzeige-Formular (PDF) an.
Audiostreaming-Dienste unterliegen damit nun ausdrücklich keiner förmlichen Zulassungspflicht mehr, sondern in bestimmten Fällen nur noch einer schwächer ausgestalteten Anzeigepflicht. Sollten Betreiber aber dieser gelockerten Verpflichtung nun dennoch nicht nachkommen, drohen mittelfristig empfindliche Bußgelder. Jedoch sind Einzelheiten der neuen Regelungen derzeit noch unklar.
