Neue Kontakte über soziale Netzwerke wie SchülerVZ knüpfen, selbst gedrehte Filme auf Plattformen wie YouTube hochladen: Kinder und Jugendliche fasziniert das Mitmach-Internet. Vor den Risiken warnt jetzt jugendschutz.net. (...). Die neuen Dienste sind eine besondere Herausforderung für den Jugendschutz, weil unzählige User ihre Beiträge online stellen. Die Betreiber müssen Mindeststandards einhalten und Minderjährige besser vor Inhalten schützen, die sie überfordern oder ängstigen können.(...) In Zeiten des Web 2.0 ist es noch wichtiger, dass jugendliche User die Risiken kennen und auf ihre Sicherheit achten.
Personen, die auf der sog. "No-Fly"-List der USA stehen, dürfen im Rahmen eines ordentlichen Gerichtsverfahren auf Löschung des Eintrags klagen, so die Entscheidung eines US-amerikanischen Gerichts. Reisenden, die auf dieser Liste stehen, ist es untersagt den US-amerikanischen Luftraum im Rahmen des Linienflugverkehrs zu durchfliegen. Bisher war eine Namenslöschung nur unter großen Schwierigkeiten zu erreichen, wie auch der Vorsitzende Richter Alex Kozinski festhielt: Weder gebe es ein entsprechendes Verfahren, noch eine Möglichkeit zur Stellungnahme des Betroffenen. Ebenso fehle es in der Regel an überprüfbaren Akten. Die Anwältin des Klägers zeigte sich daher zufrieden: Auf Grundlage der Entscheidung sollte es den Betroffenen künftig möglich sein, Beweise vorzulegen, warum sie nicht auf der Liste stehen sollten und den Fall ggf. vor eine Jury zu bringen. Beim Department of Homeland Security indes treffen solche Entscheidungen auf wenig Gegenliebe. So warf "Homeland-Security"-Chef Michael Cherthoff den Gerichten schon vor diesem Urteil vor, dergestalt einen neuen „11. September“ heraufzubeschwören.
Am 21. August hat ein niederländisches Gericht der Verwertungsgesellschaft Buma verboten, EU-weite Online-Lizenzen für Musik zu erteilen: Dies soll nur mit einer ausdrücklichen Zustimmung der Rechteinhaber möglich sein. Hier war das die britische Verwertungsgesellschaft PRS, die gegen die Buma geklagt hatte. Die Verträge zwischen PRS und Buma sahen lediglich vor, dass die Buma Lizenzen für das Gebiet der Niederlande erteilen darf. Im vorliegenden Fall hatte sie jedoch EU-weite Lizenzen an den amerikanischen Online-Musikdienst Beatport vergeben.
Verschiedenen Zeitungsberichten zufolge haben weitere Redakteure der Berliner Zeitung für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) gearbeitet. Bereits im März hatte die Stasi-Tätigkeit zweier leitender Redakteure für Aufregung gesorgt. Ein einberufener Ehrenrat hatte damals empfohlen, die beiden als einfache Redakteure weiter zu beschäftigen. Auch jetzt solle der Ehrenrat wieder eingeschaltet werden, so der Chefredakteur der "Berliner Zeitung", Josef Depenbrock. Danach werde über die Zukunft der betroffenen Redakteure entschieden: Zwar müsse die Integrität der "Berliner Zeitung" als Medium gewahrt bleiben, beide hätten aber auch die Chance auf einen Neuanfang verdient.
Der Bericht enthält neben Übersichten zur Beteiligungsstruktur der bundesweiten privaten Fernsehveranstalter und der Regional- und Drittfensterveranstalter auch Informationen zu digitalen Paketangeboten von Plattformbetreibern sowie eine Gegenüberstellung der bisherigen und der zum 1. September 2008 in Kraft tretenden Regelungen des 10. Rundfunkstaatsvertrags (RStV) zur Medienaufsicht.
"Jedes, in der Tat jedes Rechtsgebiet ist bei der Setzung von Hyperlinks betroffen: das Markenrecht, das Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, Recht am eigenen Bild, auch wettbewerbsrechtliche Fragsetellung drängen sich auf."
So antwortet Dr. Uwe Jürgens der J!Cast-Reporterin Jana Semrau auf die Frage, welche Rechtsbereiche bei der Verwendung von Links berührt werden. Und auch die Details der einzelnen Rechtsprobleme erläutert der Hamburger Anwalt der Kanzlei Lovells: Welche verschiedenen Links gibt es? Was versteht man unter Störerhaftung? Wie wird sich die Linkhaftung weiterentwickeln?
70200 Musikzitate hat der Künstler Johannes Kreidler in seiner neuesten Komposition untergebracht. Ganze 33 Sekunden dauert das Lied. All diese 70200 Musikzitate will Johannes Kreidler nun bei der GEMA anmelden. Am 12. September will er alle 70200 Formulare bei der GEMA in Berlin einreichen.
Der Hintergrund:
„Die Aktion Productplacement soll ausdrücken, dass seit der Allverfügbarkeit von Musik im Internet [...] sich mit jeder Klangverbindung Fragen stellen: Was davon ist eigen, was davon ist fremd? Was ist heute Identität? Es kann aber nicht sein, dass eine ästhetische Frage mit einer juristischen Frage identisch ist. Das ist jedoch der Fall beim derzeitigen Stand des Urheberrechts. Auf diesen Missstand mache ich mit den Mitteln der Kunst aufmerksam.&ldquo
In einem Video lädt Kreidler Presse und Schaulustige zu der Aktion ein.
Scharfe Kritik an der Internetseite RottenNeighbor hat der Direktor der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), Norbert Schneider geübt, so der Kölner Stadtanzeiger. Das Portal erlaube es, missliebige Nachbarn in der Öffentlichkeit bloßzustellen, zu denunzieren und mit Hilfe des Dienstes "Google Maps" Häuser und Wohnungen der Betroffenen abzubilden. Schneider spricht von „Cyber-Mobbing“ und einem „digitalen Pranger“: Angesichts der damit einhergehenden schweren Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, sei Google Deutschland aufgefordert, „die denunziatorischen Möglichkeiten des Portals zu beseitigen“. Dort weist man jedoch jede Verantwortung von sich: Man habe keinen Einfluss auf die Inhalte der Seite, wenngleich man sich ausdrücklich davon distanziere. Jeder habe das Recht, "Google Maps" in seine eigene Website einzubinden. Verwunderlich sei daher, dass sich die Landesmedienanstalt offenbar noch nicht an den amerikanischen Betreiber der Internetseite gewandt habe.