LL.M. International Studies in Intellectual Property Law
, von Anja Assion
LG Hamburg: Keine Haftung für Wikipedia-Artikel
, von Adrian Schneider
Insider-Humor für Medienrechtler
, von Simon Möller
Hätten sie, denn es liegt ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild aus § 22 KUG vor. Zu diesem Ergebnis kommt, juristisch beinahe einwandfrei, RA Arne Trautmann im Law-blog, und das auf höchst unterhaltsame Weise.
Nun ist der Tod Jesu schon einige Zeit her, daher nur theoretisch die Frage: wer wären hier die “Angehörigen” gewesen? Maria und Josef? Für letzteren war Jesus ja eigentlich kein leibliches Kind, von einer formalen Adoption ist aber nichts bekannt. Andererseits war Josef wohl mit Maria verheiratet, so dass er nach § 1592 Nr. 1 BGB als Vater Jesu gilt. Das ist auch gut so, denn sonst hätte man für die Einwilligung Gott fragen müssen, was schon damals nicht ganz einfach war, jedenfalls wenn man die Einwilligung zur Sicherheit lieber schriftlich haben wollte.
Der Artikel ist vielleicht nur für Medienrechtler lustig - für die aber um so mehr.
„Postmortale (?) Persönlichkeitsrechte Jesu Christi“ im Law Blog.
Digitalexpansion aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht
, von Simon Möller
Warum sollten die Öffentlich-Rechtlichen aus wirtschaftswissenschaftlicher Hinsicht ins Internet? Wegen der Konzentrationstendenzen, die dort angeblich herrschen? Weil Marktmechanismen allein keine ausreichende publizistische Qualität sicherstellen können? Wegen einer „Rundfunk-Sondersituation“ auch im Internet?
Der Artikel nennt diese Argumente, diskutiert sie ausführlich - und widerlegt sie.
Betriebsverbot für schnurlose Telefone
, von Jean-Paul Feidt
Die Bundesnetzagentur hat darauf hingewiesen, dass die schnurlosen Telefonsysteme CT1+ und CT2 ab dem 01. Januar 2009 nicht mehr genutzt werden dürfen. Die Geräte wurden vor allem in den 90er Jahren hergestellt und verkauft. Jedoch werden die entsprechenden Frequenzbereiche künftig für andere Zwecke genutzt. Sollte die Bundesnetzagentur ab 2009 ein entsprechendes Schnurlostelefon als Verursacher einer Störung feststellen, wird dem Verursacher nicht nur der Aufwand für die Ermittlung der Störungsursache in Rechnung gestellt. Die Nutzung eines solchen Telefons nach dem Stichtag stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgelds belegt werden kann.
RBB: Rundfunkgebührenverteilung ungerecht
, von Jean-Paul Feidt
Aufgrund massiver Sparzwänge hat der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) die Einstellung des Fernsehmagazins Polylux sowie des Integrationsprogramm Radiomultikulti angekündigt. Der RBB klagt bereits seit längerem über finanzielle Probleme. In der kommenden Gebührenperiode fehlen dem Sender nach eigenen Angaben voraussichtlich 54 Millionen Euro. Ursache hierfür sind hohe Gebührenausfälle, bedingt durch die hohe Arbeitslosigkeit im Sendegebiet: So sind 14,5 Prozent der Haushalte von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreit, der ARD-Durchschnitt liegt lediglich bei 9 %. Hinzu kommen die starke Abwanderung aus der Region sowie die mangelnde Zahlungsmoral der Gebührenzahler.
Beweismittel in Eigenproduktion
, von Adrian Schneider

Das Problem: Dieser Screenshot ist gefälscht. Eine Gruppe schwedischer Filesharing-Aktivisten hat eine Internetseite veröffentlicht, auf der mit wenigen Klicks solche Fälschungen hergestellt werden können. Sie wollen damit zeigen, wie einfach es ist, solche Beweismittel zu manipulieren. Und das mit Erfolg. Zwar lassen sich die Erzeugnisse der Internetseite relativ einfach enttarnen. Mit wenigen Mitteln lassen sich auf ähnliche Art jedoch auch nahezu perfekte Fälschungen herstellen.
Auch einige Gerichte haben das Problem bereits erkannt. Aber bei weitem noch nicht alle. Zumal sich die Frage stellt: Was ist die Alternative?
Zum Screenshot-Generator „Bevismaskinen“.(via)
