BGH zur Kennzeichnungspflicht von Anzeigen
, von Anja Assion
Ein Zeitschriftenverlag hatte gegen ein Unternehmen auf Zahlung von ca. 9.500 € geklagt. Diese Summe forderte die Klägerin als Entgelt für den Abdruck von textbegleitenden Fotos zu einem Firmenportrait der Beklagten, welches in der Zeitschrift erscheinen sollte. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen war zunächst die Rede von dem Abdruck eines kostenlosen Interviews der Beklagten. Erst im späteren Schriftwechsel wurde die Beklagte auf die Kostenpflichtigkeit der Bildveröffentlichung hingewiesen. Diesen Hinweis hat die Beklagte nach eigener Darstellung jedoch übersehen.

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