Neue Rundfunkmitteilung der EU-Kommission
Freitag, 3. Juli 2009, von Thomas Mike Peters
Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Europa wird strengeren Regeln unterworfen
Die EU-Kommission hat gestern in Brüssel die neue EU-Rundfunkmitteilung veröffentlicht. Darin werden teilweise strengere Regelungen für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Europa festgelegt.
Nach der neuen Rundfunkmitteilung unterliegen insbesondere die Internetangebote der öffentlich-rechtlichen Sender nun einer stärkeren Kontrolle. So sind die Rundfunkanstalten zukünftig verpflichtet, die Marktauswirkungen und den publizistischen Mehrwert ihrer neuen Online-Angebote im Rahmen einer Vorabprüfung zu untersuchen. Wobei auch die Konkretisierung ihres eigenen Rundfunkauftrags im Vordergrund steht, um einem überhöhten Finanzbedarf vorzubeugen. Konkretes Vorbild für diese Regelungen war unter anderem der von EU-Kommissarin Viviane Reding gelobte deutsche Drei-Stufen-Test.
Die EU-Kommission hat gestern in Brüssel die neue EU-Rundfunkmitteilung veröffentlicht. Darin werden teilweise strengere Regelungen für die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Europa festgelegt.
Nach der neuen Rundfunkmitteilung unterliegen insbesondere die Internetangebote der öffentlich-rechtlichen Sender nun einer stärkeren Kontrolle. So sind die Rundfunkanstalten zukünftig verpflichtet, die Marktauswirkungen und den publizistischen Mehrwert ihrer neuen Online-Angebote im Rahmen einer Vorabprüfung zu untersuchen. Wobei auch die Konkretisierung ihres eigenen Rundfunkauftrags im Vordergrund steht, um einem überhöhten Finanzbedarf vorzubeugen. Konkretes Vorbild für diese Regelungen war unter anderem der von EU-Kommissarin Viviane Reding gelobte deutsche Drei-Stufen-Test.
Medienanstalten uneinig: Welche Regeln gelten für Webradios?
Donnerstag, 2. Juli 2009, von Thomas Mike Peters
Bei den Landesmedienanstalten herrscht große Unklarheit über die Regulierungstiefe bei Webradios
In der vergangenen Woche hat Telemedicus über die neue Anzeigepflicht für Webradions nach § 20b RStV berichtet. Im Anschluss daran gab es insbesondere unter Betreibern von Webradios große Diskussionen. Dabei hat sich gezeigt, dass noch sehr viele Probleme in diesem Bereich ungelöst sind. Insbesondere ist bislang auch die Frage unbeantwortet geblieben, ob Webradio-Angebote, die nach dem neuen Rundfunkstaatsvertrag anzeigepflichtig sind, auch von allen anderen typischen rundfunkrechtlichen Regelungen betroffen sind. Muss also ein Webradiobetreiber, der 500 oder mehr potentielle Hörer hat, seine Sendungen beispielsweise zu Dokumentationszwecken aufzeichnen? Und unterliegt er dann auch denselben Regelungen zur Werbezeitbegrenzung wie der „klassische Privatrundfunk”? All das sind Fragen, auf die auch die zuständigen Landesmedienanstalten derzeit keine eindeutigen Antworten haben.
In der vergangenen Woche hat Telemedicus über die neue Anzeigepflicht für Webradions nach § 20b RStV berichtet. Im Anschluss daran gab es insbesondere unter Betreibern von Webradios große Diskussionen. Dabei hat sich gezeigt, dass noch sehr viele Probleme in diesem Bereich ungelöst sind. Insbesondere ist bislang auch die Frage unbeantwortet geblieben, ob Webradio-Angebote, die nach dem neuen Rundfunkstaatsvertrag anzeigepflichtig sind, auch von allen anderen typischen rundfunkrechtlichen Regelungen betroffen sind. Muss also ein Webradiobetreiber, der 500 oder mehr potentielle Hörer hat, seine Sendungen beispielsweise zu Dokumentationszwecken aufzeichnen? Und unterliegt er dann auch denselben Regelungen zur Werbezeitbegrenzung wie der „klassische Privatrundfunk”? All das sind Fragen, auf die auch die zuständigen Landesmedienanstalten derzeit keine eindeutigen Antworten haben.
Interview zum Lizenzwechsel bei Wikimedia
Mittwoch, 1. Juli 2009, von Simon Möller
Seit Kurzem implementieren die Wikipedias weltweit neue Lizenzbestimmungen. Neben die bisher verwendete Lizenz, die GNU Free Documentation License (GFDL) tritt nun die Creative Commons BY-SA-3.0-Lizenz. Dem vorhergegangen war eine lange Abstimmung unter den Usern: Am Ende beteiligten sich 17 462 User. Davon stimmten immerhin 75,8 % für die Änderung, die anderen waren dagegen oder enthielten sich.
Ob der Wechsel sinnvoll ist oder nicht, und was das für die Autoren und Nutzer von Wikipedia bedeutet, haben wir Christoph Endell gefragt, einen der Autoren des Weblogs IP Notiz.
Christoph, was genau ist denn jetzt eigentlich passiert bei Wikipedia?
Um es kurz zu formulieren: Wikipedia hat sich eine zusätzliche Lizenz gegeben. Und zwar neben der ursprünglichen GNU Free Documentation License (GFDL) auch die Creative Commons BY-SA-Lizenz. Dadurch wird das Material von Wikipedia der Nutzung unter einer Creative-Commons-Lizenz zugänglich gemacht. Für den Nutzer wird sich vordergründig überhaupt nichts ändern. Mehr dazu bei Wikimedia.
Ob der Wechsel sinnvoll ist oder nicht, und was das für die Autoren und Nutzer von Wikipedia bedeutet, haben wir Christoph Endell gefragt, einen der Autoren des Weblogs IP Notiz.
Christoph, was genau ist denn jetzt eigentlich passiert bei Wikipedia?
Um es kurz zu formulieren: Wikipedia hat sich eine zusätzliche Lizenz gegeben. Und zwar neben der ursprünglichen GNU Free Documentation License (GFDL) auch die Creative Commons BY-SA-Lizenz. Dadurch wird das Material von Wikipedia der Nutzung unter einer Creative-Commons-Lizenz zugänglich gemacht. Für den Nutzer wird sich vordergründig überhaupt nichts ändern. Mehr dazu bei Wikimedia.
DTAG vs. BNetzA: Wer bezahlt den Breitbandausbau?
Dienstag, 30. Juni 2009, von Christiane Müller
OLG München kritisiert „fliegenden Gerichtsstand”
Dienstag, 30. Juni 2009, von Adrian Schneider
Der „fliegende Gerichtsstand” ist in Deutschland ein Problem. Das sehen nicht alle so, aber in Rechtsprechung und juristischer Literatur werden die Stimmen lauter, die dieses prozessrechtliche Phänomen deutlich kritisieren. So auch das OLG München in einer Entscheidung von Anfang Mai.
LG Köln entscheidet zur Haftung für eingebundene Videos
Montag, 29. Juni 2009, von Adrian Schneider
Das LG Köln hat Anfang Juni entschieden, dass ein Video-Portal für rechtswidrige Videos seiner Nutzer haften kann. Dies gelte nicht nur für selbst gehostete Videos, sondern auch für solche, die von anderen Portalen direkt in eigene Webseite eingebunden werden. In diesem Fall könne sich der Betreiber nicht darauf berufen, dass er selbst nur die Inhalte verlinke. Spätestens wenn er auf die rechtswidrigen Inhalte aufmerksam gemacht wird, reiche bereits das „Ausbleiben jedweder Prüfung”, um eine Haftung zu begründen, so das Landgericht.
Wochenrückblick: Spickmich, Rapidshare, Three-Strikes
Sonntag, 28. Juni 2009, von Adrian Schneider
+++ BVerfG: „Durchgeknallter Staatsanwalt” kann zulässig sein
+++ BGH entscheidet über Spickmich.de
+++ LG Hamburg: GEMA gewinnt erneut gegen Rapidshare
+++ Einigung über Urheberrechtsabgabe für USB-Sticks und Speicherkarten
+++ ZDF stellt Weichen für Drei-Stufen-Test
+++ Streit um „Three-Strikes” in Deutschland
+++ Deutscher Richterbund zum Reformbedarf im Urheberrecht
+++ BGH entscheidet über Spickmich.de
+++ LG Hamburg: GEMA gewinnt erneut gegen Rapidshare
+++ Einigung über Urheberrechtsabgabe für USB-Sticks und Speicherkarten
+++ ZDF stellt Weichen für Drei-Stufen-Test
+++ Streit um „Three-Strikes” in Deutschland
+++ Deutscher Richterbund zum Reformbedarf im Urheberrecht
Google Books: Enteignung oder Recycling?
Freitag, 26. Juni 2009, von Christiane Müller
In der großen Diskussion um die Zulässigkeit von „Google Books” äußern sich insbesondere Urheber sehr kritisch –- nun springt einer von ihnen für das Digitalisierungsprojekt in die Bresche. Im Deutschlandradio argumentiert der Autor Florian Felix Weyh, dass Google gerade „Buchmarktversagern” eine zweite Chance biete: Vergriffene Bücher, die nie mehr einen Verlag finden würden, seien so wenigstens für die wenigen verbliebenen Interessenten noch zugänglich. Er sieht sich als potentiell betroffener Autor jedenfalls nicht in seinen Rechten verletzt:
Zum Kommentar im Deutschlandradio.
„Ich sehe nämlich täglich, dass ich als Leser unermesslich mehr von Google profitiere, als mir der „Raub” von Google als Autor je schaden kann. Untergangspropheten ins Stammbuch geschrieben: Das Urheberrecht ist kein Naturrecht! Es entstand im 18. Jahrhundert als Reflex auf die medientechnische Entwicklung. Sein rechtsphilosophischer Eigenwert war stets gering; schon immer hinkte es dem Ingenieursgeist hinterher ... doch dieser Opportunismus, sich den technischen Möglichkeiten anzuschmiegen, hat den Urhebern noch nie geschadet.”
Zum Kommentar im Deutschlandradio.
US-Studie: Filesharing fördert die Kulturvielfalt
Donnerstag, 25. Juni 2009, von Christoph Hendrik Hillekamps
Klagerufe aus der Entertainmentindustrie
Oft konnte man sie hören: Die Klagerufe aus der Musik- und Filmindustrie. Die Nutzung von Filesharing - Portalen habe zu immensen wirtschaftlichen Schäden geführt. Gegen kostenlos könne man nicht konkurrieren. Es handele sich um einen Selbstbedienungsladen ohne Kasse. Fest steht, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen des Filesharing auf die Musikkonzerne höchst umstritten und wissenschaftlich nicht abschließend geklärt sind.
Oft konnte man sie hören: Die Klagerufe aus der Musik- und Filmindustrie. Die Nutzung von Filesharing - Portalen habe zu immensen wirtschaftlichen Schäden geführt. Gegen kostenlos könne man nicht konkurrieren. Es handele sich um einen Selbstbedienungsladen ohne Kasse. Fest steht, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen des Filesharing auf die Musikkonzerne höchst umstritten und wissenschaftlich nicht abschließend geklärt sind.
CDU/CSU: Three-Strikes-Verfahren in Deutschland? (Update)
Mittwoch, 24. Juni 2009, von Adrian Schneider
„Das Internet ist kein rechtsfreier Raum”. Mit diesen inhaltsarmen Worten beginnen die kurzen Absätze zum Medienrecht in einem Entwurf des Regierungsprogramms von CDU/CSU, der seit kurzem durch das Internet geistert. Viel haben CDU/CSU demnach zum Recht der Informationsgesellschaft nicht zu sagen. Die Echtheit des Papiers ist zwar noch nicht bestätigt. Die wenigen Zeilen zur Zukunft des deutschen Urheberrechts, haben es aber in sich. Demnach wollen CDU/CSU das sog. „Three-strikes-Verfahren”, also die Sperrung von Internetanschlüssen bei wiederholten Urheberrechtsverletzungen, auch in Deutschland.
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